Strenger Maßstab für "Raucherexzess" in der Mietwohnung - "Dekorationsadäquanz"
Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des
Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen i.S. des § 28 N 3 II der II. BerechnungsVO beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern.BGH, Urt. tz 5. 3. 2008 - V111 ZR 37/07 (1,G Bonn)